Jos sind heute immer weniger von Dauer: Kündigungen und befristete Jobs sind an der Tagesordnung. Nur noch wenige Arbeitnehmer sind vom Jobeinstieg bis zur Rente im gleichen Unternehmen beschäftigt. Wer die Kündigung auf den Tisch bekommt, muss sich schnellstmöglich bei der Arbeitsagentur melden, um eine Sperrfrist zu vermeiden. Die Meldung bei der Arbeitsagentur muss dazu drei Monate vor dem eigentlichen Kündigungstermin erfolgt sein.
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes richtet sich nach der Länge der vorherigen Beschäftigungsverhältnisse. Grundsätzlich besteht nur Anspruch auf ALG I, wenn der Arbeitnehmer mindestens zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit in einem versicherungspflichtigen Job gearbeitet hat. Wer zwölf Monate gearbeitet hat, erhält für sechs Monate das Arbeitslosengeld. Für einen Bezug von Arbeitslosengeld über acht Monate muss man 16 Monate fest beschäftigt gewesen sein. Erst bei einer versicherungspflichtigen Tätigkeit von zwei Jahren im Voraus erhält der Arbeitslose ein ALG über ein Jahr. Für ältere Arbeitslose ab 50 Jahren gelten erweiterte Bezugszeiten für das Arbeitslosengeld.
Arbeitslose verpflichten sich mit der Meldung beim Arbeitsamt, selbst bei der Jobsuche aktiv zu werden. Sie müssen dabei auch mit Tätigkeiten vorlieb nehmen, die weniger gut bezahlt sind als der alte Job. Der Wiedereinstieg gelingt vielen Arbeitnehmern auch über die Zeitarbeit. Über ein Zeitarbeitsunternehmen sind Arbeitnehmer zu verschiedenen Arbeitseinsätzen in Kundenunternehmen beschäftigt. Dabei streben die meisten Zeitarbeiter allerdings ein dauerhaftes, direktes Beschäftigungsverhältnis an. Sie nutzen die Personalvermittlung als Übergang in den neuen, festen Job. Auch wenn die Bezahlung mager und die Arbeitszeiten flexibel sind: Aus der Zeitarbeit finden Arbeitnehmer schneller einen Job als aus der Arbeitslosigkeit.
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