BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Allgemein wird unter BAföG jedoch die Leistung verstanden, die aufgrund des genannten Gesetzes erbracht wird. BAföG können sowohl Schüler als auch Studenten erhalten. Schülerbafög wird jedoch grundsätzlich nur gewährt, wenn der Schüler nicht mehr bei den Eltern wohnt und hiefür gute Gründe bestehen.
Schwerpunkt der BAföG-Förderung liegt also bei der Studienfinanzierung. Zuständig für die BAföG Bewilligung sind die Studentenwerke, die in den jeweiligen Universitätsstädten angesiedelt sind. Doch immer weniger Studenten erhalten BAföG, im Sommersemester 2007 sind es nur 25 Prozent aller Studierenden. Und von diesen 25 Prozent erhalten nur 30 Prozent den vollen BAföG-Satz. Das BAföG wird zur Hälfte als Darlehen, zur anderen Hälfte als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Entscheidend sind hier die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Studenten bzw. deren Eltern oder Ehegatten. BAföG ist also eine Sozialleistung. Elternunabhängiges BAföG wird nur in Ausnahmefällen bewilligt. Eine Alternative zum BAföG ist neuerdings der (gering verzinsliche) Studentenkredit der bundeseigenen KfW-Bankengruppe. Er kann als Darlehen von jedem Studenten bezogen werden und wird, wie das BAföG, monatlich ausgezahlt. Die Gewährung ist einkommens- und vermögensunabhängig. Nach Abschluss des Studiums ist der Kredit komplett zurück zu zahlen.
Leave a Reply