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Kann ein Firmenkonto auch über ein Postidentifikationsverfahren eröffnet werden? Hierzu muss man zunächst einmal klären, was ein Postidentifikationsverfahren ist. Normalerweise verschlägt es einen in eine Bank, um ein Geschäftskonto kostenlos zu eröffnen. Im Internet ist dieser Schritt selbstverständlich nicht möglich, so dass man online einen Eröffnungsantrag ausfüllen und vorab an die Bank senden kann. Nun kann die Bank natürlich nicht prüfen, ob es sich wirklich um den Firmeninhaber oder aber um einen Prokuristen handelt, sondern muss vom Sitz der Bank aus prüfen, ob diese Person und Firma überhaupt vorhanden ist. Ersteres wird durch das sogenannte Postidentifikationsverfahren geprüft. Hierzu geht man mit dem Personalausweis zur Post, nimmt den entsprechenden Eröffnungsantrag mit und legt das entsprechende Formular vor. Der Postbeamte prüft nunmehr die Daten anhand des Personalausweises und bestätigt diese auf dem entsprechenden Formular. Ein kostenloses Geschäftskonto kann zudem aber auch nur dann eröffnet werden, wenn man dem Eröffnungsantrag den entsprechenden Gewerbeschein beigefügt hat, denn damit wird die zweite Frage (ob überhaupt ein Gewerbe besteht) geprüft. Nunmehr ist ein gebührenfreies Geschäftskonto kein Problem mehr und man erhält man ein paar Tagen bereits die Bankkarte und die entsprechenden Geheimnummern etc. – ganz normal wie bei einem Privatkonto auch. Ein kostenloses Firmenkonto beinhaltet des Weiteren die Möglichkeit, eine weitere Bankkarte auf einen Verfügungsberechtigten des Kontos zu geben, sofern vorhanden. Dies muss ebenfalls im Antrag zur Kontoeröffnung angegeben werden. Selbstverständlich wird hier auch zur freien Entscheidung gelassen, ob das Geschäftskonto auf den Namen der Person oder aber auf den Namen des Unternehmens geführt werden soll – sprich man kann den Namen des „Empfängers“ sozusagen selbst bestimmen.

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