Es gibt nicht viele Versicherungsgesellschaften, die eine Krankenversicherung für Hunde anbieten. Eine derartig spezielle Versicherung kann bei einer Handvoll Versicherungen abgeschlossen werden. Diese legen dann natürlich auch die Konditionen fest, die im Falle eines Ereignisses zum Tragen kommen.
Die Vertragsbedingungen sind zumeist recht ähnlich und neben einem Mindestalter, das für den Hund festgelegt wird, besteht auch erst einmal eine Sperrfrist vom Abschluss der Hundekrankenversicherung bis zum Inkrafttreten des Vertrages. Auch die Vertragslaufzeit ist in den Vertragsbedingungen geregelt. Diese werden oft automatisch verlängert, wenn nicht fristgemäß in einem festgelegten Zeitraum gekündigt wird.
Zu den Vertragsbedingungen bei einer Krankenversicherung für Hunde gehört manchmal auch eine Selbstbeteiligung. Wie bei anderen Versicherungen auch, müssen Kosten bis zu diesem Betrag selbst entrichtet werden. Das ist ein Kriterium, das beim Abschluss einer Versicherung und während ihres Bestehens nicht aus den Augen gelassen werden sollte. Wird die Selbstbeteiligung prozentual festgelegt, muss der Halter auch trotz Versicherung immer noch mit hohen Kosten rechnen. Dann wird er nämlich zu diesem Prozentsatz z.B. an den Kosten für eine Operation beteiligt. Liegen die Gesamtkosten in vierstelligen Euro-Bereich, fällt auch der Betrag für die Selbstbeteiligung höher aus.
Für eine Hundekrankenversicherung ist weiterhin zu beachten, dass veränderte Konditionen bestehen können, wenn der Halter mehrere Hunde besitzt und diese versichern möchte. Ähnlich wie bei einer Hundehaftpflichtversicherung muss die Zahl der Hunde angegeben werden. Der Versicherungsbeitrag fällt dann in der Regel höher aus und wird diesen besonderen Gegebenheiten angepasst. Im Allgemeinen ist es nicht möglich, mit nur einem Versicherungsbeitrag alle Hunde zu versichern, um Kosten zu sparen.
Leave a Reply