Ursprünglich wurden diese Hunde zu Tierkämpfen untereinander gezüchtet. Damals gab es dafür aber noch keine bestimmte Rasse.
Aber auch in sehr frühen Kriegszeiten wurden solche Hunde eingesetzt. Sie sollten die Aufmerksamkeit bzw. das Feuer auf sich lenken.
Heut zu Tage wird dem Wort Kampfhund eine andere Bedeutung beigemessen.
Und mittlerweile gibt es sogar ein eigenes Gesetz zum Thema Kampfhunde.
Dem vorangegangen sind unzählige Angriffe von diesen Hunden auf den Menschen.
Eine Einstufung als solche Kampfhunde, werden also per Gesetz vorgeschrieben. Entsprechend gibt es eine Liste mit den Rassen hierfür.
Und jedes Bundesland hat ganz eigene Richtlinien zu diesem Gesetz erlassen.
Will man sich also solch einen Hund nun unbedingt zulegen, wird es vorgeschrieben, dass man spätestens nach 3 Monaten eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließt.
Mindestdeckungssumme dieser Hundehalterhaftpflicht liegt bei 1 Million Euro für Personen- und Fünfzigtausend Euro für Sachschäden.
Eine Haltung von Kampfhunden ist neuerdings auch nur noch mit Genehmigung der Ordnungsbehörde erlaubt.
Solch eine Hundehalterhaftpflichtversicherung deckt das eigene finanzielle Risiko ab, falls der Hund doch einmal zuschnappen sollte.
Allerdings spielen hierbei nicht nur die Rasse eine Rolle, sondern auch Kriterien wie Alter und Gesundheitszustand des Tieres, ähnlich einer Berufsunfähigkeitsversicherung des Menschen.
Auch neu ist es, dass man Kampfhunde, bzw. diejenigen die eben in diese Liste eingeordnet sind, mit einem elektronisch lesbaren Chip versehen muss. Der Wesenstest gehört auch bei der Anschaffung berücksichtigt. Alles in allem kann es also schnell mal ein paar Euro kosten, sich solche Kampfhunde anzuschaffen.
Registrierung, Hundesteuern und Hundehalterhaftpflichtversicherung kosten hier ein vielfaches mehr als bei normalen Hunden.
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